Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Jens Röming BIM Service
Inhaber: Jens Röming
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Jens Röming BIM Service, Inhaber Jens Röming, nachfolgend Auftragnehmer genannt, und seinen Auftraggebern über Dienstleistungen im Bereich der digitalen Bestandsaufnahme, Punktwolkenverarbeitung, 3D-Modellierung, Erstellung von IFC-Modellen sowie daraus abgeleiteten Planungs- und Dokumentationsleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
2. Vertragsgrundlage und Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.
Die Erstellung digitaler Modelle erfolgt entsprechend der vereinbarten Modellierungstiefe, Detailstufe und Informationsanforderungen. Begriffe wie LOD (Level of Development) dienen der Beschreibung des vereinbarten Leistungsumfangs und ersetzen keine individuelle Leistungsbeschreibung.
Nicht ausdrücklich beauftragte Leistungen, insbesondere zusätzliche Detaillierungen, Modellanpassungen, weitere Planableitungen oder zusätzliche Informationsanreicherungen, sind nicht Bestandteil des Vertrags.
Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs können zu Anpassungen der Vergütung und des Zeitplans führen.
3. Grundlagen der Leistungserbringung
Die Erstellung von Modellen und digitalen Dokumentationen erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten bereitgestellten Unterlagen und Daten.
Hierzu gehören insbesondere:
Punktwolken
Vermessungsdaten
Bestandspläne
CAD-Dateien
Bild- und Dokumentationsmaterial
sonstige Projektinformationen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass diese Daten vollständig, aktuell und für den vorgesehenen Zweck geeignet sind.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Ungenauigkeiten oder fehlende Informationen in den bereitgestellten Ausgangsdaten, soweit diese bei fachgerechter Prüfung nicht erkennbar waren.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen.
Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der für fachliche Abstimmungen und Freigaben zur Verfügung steht.
5. Erstellung und Nutzung digitaler Modelle
Digitale Modelle werden entsprechend der vereinbarten Modellierungsrichtlinie und dem vereinbarten Detailgrad erstellt.
Ein 3D-Modell stellt eine digitale Abbildung der vorhandenen Informationen dar und ersetzt keine eigenständige Prüfung der tatsächlichen baulichen Gegebenheiten vor Ort.
Die Genauigkeit und Aussagekraft des Modells hängen maßgeblich von der Qualität der zugrunde liegenden Vermessungs- und Eingangsdaten ab.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden keine vollständigen Ausführungs-, Werk- oder Fachplanungsmodelle erstellt.
6. Prüfung, Abnahme und Mängel
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bereitgestellten Leistungen nach Übergabe auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung schriftlich mitzuteilen.
Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung hinsichtlich offensichtlicher Mängel als abgenommen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, berechtigte Mängel, die auf einer nicht vertragsgemäßen Ausführung der vereinbarten Leistung beruhen, innerhalb angemessener Frist nachzubessern.
Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs waren, stellen keine Mängelbeseitigung dar und werden gesondert angeboten.
Dies gilt insbesondere für:
zusätzliche Modellierungstiefen,
zusätzliche Bauteile oder Informationen,
Änderungen aufgrund geänderter Planungsanforderungen,
Anpassungen nach Weiterverarbeitung des Modells durch Dritte.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt entsprechend dem vereinbarten Angebot als Pauschalhonorar oder auf Stundenbasis.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Projekten angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu vereinbaren.
8. Urheber- und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer erstellten Modelle, Zeichnungen, Daten und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Projektzweck.
Eine Nutzung der erstellten Daten für andere Projekte, eine Weiterveräußerung oder eine eigenständige Vermarktung ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
Eine Weitergabe innerhalb des Projektteams (z. B. Bauherr, Architekt, Fachplaner oder Projektbeteiligte) ist zulässig, sofern diese ausschließlich der Umsetzung des beauftragten Projekts dient.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für die sorgfältige und fachgerechte Ausführung der vereinbarten Leistungen.
Die Haftung für Schäden aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Eingangsdaten des Auftraggebers ist ausgeschlossen, sofern der Fehler bei fachgerechter Prüfung nicht erkennbar war.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:
die eigenständige Veränderung oder Weiterbearbeitung der Modelle durch Dritte,
die Nutzung der Daten außerhalb des vereinbarten Verwendungszwecks,
Planungs- oder Ausführungsentscheidungen des Auftraggebers oder Dritter.
Die Haftung richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Unterlagen, Informationen und Projektdaten werden vertraulich behandelt.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Projekts erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
11. Termine und Verzögerungen
Vereinbarte Liefertermine gelten nur, sofern der Auftraggeber alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereitstellt.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, zusätzlicher Anforderungen oder Änderungen des Leistungsumfangs führen zu einer angemessenen Anpassung des Liefertermins.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.